Wichtige Information für alle Vereine, die in Frankreich tauchen möchten: Notfallausrüstung muss der französischen Gesetzgebung entsprechen.

Die Wasserschutzeinheit der französischen Gendarmerie Nationale bittet eindringlich darum, dass die Notfallausrüstung ausländischer Vereine, die in Frankreich tauchen, der französischen Gesetzgebung entspricht.

Zahlreiche von der Gendarmerie durchgeführte Überprüfungen haben ergeben, dass die Notfallausrüstung ausländischer Vereine nicht immer gesetzeskonform sei. Bisher wurden diese Verstöße nicht geahndet, doch sollte es zu einem Zwischenfall oder Unfall kommen, wären die Folgen schwerwiegend.

Bitte beachtet die Informationen der FFESSM und gebt diese Information weiter.

Im Anhang findet ihr eine ausführliche Materialliste für die in Frankreich mitzuführende Notfallausrüstung gemäß Gesetzgebung.


Foto: VDST, Armin Trutnau

Zum Artikel: https://www.vdst.de/2021/08/12/frankreich-notfallausruestung-vereine/

Viele Grüße

Natascha Heinemann

Verband Deutscher Sporttaucher e.V.

Berliner Str. 312, 63067 Offenbach

Tel   +49 69 - 9819 02 21

Fax  +49 69 - 9819 02 98

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  |  www.vdst.de

Vereinsregister Offenbach VR 2042  |  USt-Nr.04425042003

Vorstand gem. § 26 BGB: Präsident: Dr. Uwe Hoffmann | Vizepräsidenten: Sportentwicklung Dr. Kerstin Reichert | Verbandsentwicklung Alexander Bruder | Finanzen Jan Kretzschmar