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Lizenzverlängerung

Breitensport Lizenzen

Über den Fachbereich Ausbildung des LVST kannst du folgende Lizenzen verlängern:

  • Trainer C Breitensport (Sporttauchen)
  • Trainer C Breitensport (Apnoetauchen)
  • Trainer B Breitensport (Sporttauchen)
  • GDL Instructor* / VDST Tauchlehrer* 
  • GDL Freediving Instructor* / VDST Apnoe Tauchlehrer* (Apnoe TL*)
  • GDL Instructor** / VDST Tauchlehrer** (nur Ausbildertagung)
  • GDL Freediving Instructor** / VDST Apnoe Tauchlehrer** (Apnoe TL**) (nur Ausbildertagung)

Die Verlängerung erfolgt per Post an Peter Brunner oder persönlich bei den Ausbildertagungen.

Trainer A, TL** und TL*** können ausschließlich auf einer Ausbildertagung verlängert werden.

Benötigte Unterlagen

Seit 2024 ist der Abschluss des eLearning-Kurses zum VDST-Ehrenkodex verpflichtend für jede Lizenzverlängerung.

Nach erfolgreichem Kursabschluss muss das Zertifikat ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden.

➡️ Den Kurs findest du auf der eLearning-Plattform des VDST.

Ansprechpartner für die Breitensportliche Lizenzverlängerung

Peter Brunner

Lizenzverlängerung / TL3

Binsfeld 102
67346 Speyer
Tel: +49 (0) 6232 83422
Mob: +49 (0) 176 55606098
Mail: lizenz@lvst.de

Leistungssport Lizenzen

Die Trainer C Leistungssport-Lizenzen sowie die Trainer A bzw. B Leistungssport-Lizenzen AP, FS, OT, UWH und UWR werden nur durch den Spitzensportverband (Verband Deutscher Sporrtaucher e.V.) verlängert. 

Weitere Infos findest du auf der VDST Website.

Jugend Lizenzen

Die VDST Jugendleiter (Tauchen) Lizenz kann von unsere:m Landesjugendwart:in verlängert werden.

Verlängerungsvoraussetzungen (nicht abschließend; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der VDST-Prüfungsordnung)

  • Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min
    für Jugendleiter in den vergangenen 4 Jahren
  • Erste-Hilfe-Nachweis (9 Stunden-Ausbildung) nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Verlängerung.
    Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird mit 9 LE als Fortbildungsstunden anerkannt.
  • Mitgliedschaft in einem dem VDST angeschlossenen Verein
  • Abschluss des eLearning-Moduls „Der VDST-Ehrenkodex“ und Abgabe der Erklärung (siehe Ehrenkodex)

Ansprechpartner für die Jugend Lizenzverlängerung

Katja Moritz

Landesjugendwartin