Gültigkeit:

  • 4 Jahre gültig

Verlängerungsvoraussetzungen

  • Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 4 Jahren
  • Teilnahme an mindestens einem VDST Seminar AK HLW oder einer vergleichbaren Qualifikation (siehe SK Ordnung 16.8 Anerkennung anderer Qualifikationen als Ersatz)
  • Mitgliedschaft in einem dem VDST angeschlossenen Verein
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

Alle Unterlagen können per Mail geschickt werden!
Beim Trainer C/Übungsleiter F muss der LVST Antrag zum LVST (Peter Brunner, Adresse siehe oben) geschickt  werden.
Die Fortbildungsstunden müssen belegbar sein (VDST Taucherpass oder Kopie). Beitragsstempel und gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung müssen ebenfalls vorhanden sein.
Wenn Dokumente zurückgeschickt werden sollen, dann ist ein ausreichend frankierter Umschlag mitzuschicken.