Satzungen / Ordnungen

Beitragsordnung des Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V. (LVST)

(Stand: 04. März 2004) 

Der Beitrag beträgt monatlich 3,50 Euro pro angefangene 10 Vereinsmitglieder.

Grundlage für die Beitragsberechnung ist die Bestandsmeldung, die jeder Verein zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres an den örtlich zuständigen Sportbund schicken muß.

Diese Bestandsmeldung ist dem LVST Rheinland-Pfalz bis jeweils 31.01. eines jeden Jahres in Kopie ebenfalls zuzusenden. Wird dies versäumt, wird für die Beitragsberechnung die Mitgliederzahl des vergangenen Jahres zu Grunde gelegt, zuzüglich 10 Mitglieder.

Liegt dem LVST eine Einzugsermächtigung des Mitgliedsvereins vor oder wird der fällige Betrag bis 01.03. eines jeden Jahres überwiesen, kann ein Rabatt von 5 % abgezogen werden.

Die Vereine sind gehalten, den Beitrag nach dieser Ordnung auszurechnen bzw. (bei Abbuchung) nachzurechnen. Eine Rechnung über die fälligen / eingezogenen Beiträge wird seitens des LVST nicht gestellt.

Bad Kreuznach, den 04.03.2004
gez. Herta Bassauer - Präsidentin