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Sonntag, den 06. Januar 2008 um 20:30 Uhr |
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Für die Seen "Marx'schen Weiher" und "Schlichtsee" wurde per Rechtsverordnung des Rhein-Pfalz-Kreises eine Erweiterung des Gemeingebrauchs nach dem rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz in Kraft gesetzt, so dass dort - unter Auflagen - nun "Tauchen mit technischem Gerät" möglich ist. Für den "Jägerweiher" besteht eine privatrechliche Vereinbarung mit dem Eigentümer.
Für die Einhaltung der Rechtsverordnung, der Auflagen / Tauchregelungen und die Vergabe der erforderlichen Tauchgenehmigungen an nicht-kommerzielle Sporttaucher ist der Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V. (LVST) zuständig. Die Vollzugsdienste der örtlichen Behörden sowie vom LVST ermächtigte Patenschaftsvereine überwachen die Einhaltung der nachstehenden Tauchregelungen durch Kontrollen. Verstöße gegen die Tauchregelungen werden als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und auch vom LVST, z.B. durch Aussprache eines Tauchverbotes, geahndet.
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