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18 | 05 | 2012
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Tauchregelung Jägerweiher Drucken
Samstag, den 05. Januar 2008 um 15:25 Uhr

Tauchen dürfen im Jägerweiher nur Personen die in einem VDST-Verein Mitglied sind.
Das gilt nicht für VDST-Einzelmitglieder!

Ab 2007 muss von Tauchern, die nicht in einem LVST-Verein Mitglied sind, pro Person und Tauchtag 2,50 Euro gezahlt werden. LVST-Fremde müssen bis zum Dienstag für die Folgewoche im Online-Formular gebucht haben und die Buchungsgebühr auf das LVST-Konto (VR Bank Mainz ,BLZ 550 604 17, Konto Nr. 99104, Kontoinhaber "LVST") bis Freitag überwiesen haben. Freitags Abends werden die eingegangenen Zahlungen kontrolliert und die gebuchten Plätze frei gegeben. Dies wird per Email bestätigt. Danach kann die Tauchbestätigung erst ausgedruckt werden. Ist kein Zahlungseingang erfolgt werden die Plätze wieder zur freien Verfügung gestellt!

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(Rechtsverordnung der Kreisverwaltung Ludwigshafen (seit 01.01.2004: Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises))

1. Tauchsaison/Tauchzeiten

1. Mai - 10. Oktober / Sa., So. und Feiertage: von 09.00 Uhr - 20.00 Uhr

Mo. - Fr. (Werktage): von 10.00 Uhr - 21.00 Uhr

2. Kontingente

Sa., So. u. Feiertage: 17 Tauchgänge (mit max. je 2 Taucher) pro Tag,
zuzüglich 3 Tauchgänge (mit max. je 2 Taucher) pro Tag für den örtlichen Patenschaftsverein!

Mo. - Fr. (Werktage): 10 Tauchgänge (mit max. je 2 Taucher) pro Tag

3. Anmeldeverfahren

Anmeldung nur noch Online über die Webseite des Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz

Die Tauchgänge müssen spätestens bis zu dem gewünschten Tauchtermin vorausgehenden Donnerstag, 18.30 Uhr, angemeldet bzw. beantragt werden.

Tauchgänge können maximal 2 Wochen vor dem Anmeldeschluß für den gewünschten Tauchtermin beantragt werden!

Es werden grundsätzlich keine "Abonnements" vergeben:

Ausnahmen:

  • Tauchgänge für Vereinsveranstaltungen (z.B. Antauchen, pp.)
  • Tauchgänge für Ausbildungsveranstaltungen (Seminare)

Bei der Anmeldung sind anzugeben:

  • der Namen des für die Tauchgruppe Verantwortlichen
  • Fax- (und ggf. Telefon-)Nr. für Rückmeldung durch LVST
  • der Vereins- u. Verbandszugehörigkeit aller Tauchgruppenmitglieder
  • vorhandenes Brevet aller Tauchgruppenmitglieder

Tauchen nur paarweise! Ausnahme: Tauchlehrer + 2 Prüflinge

Tauchen ohne anerkanntes Brevet ist nicht gestattet.

Taucher mit Mindestqualifikation "Grundtauchschein" dürfen nur in Begleitung eines Übungsleiters oder Tauchlehrers tauchen.

Der Antragsteller erhält eine Rückmeldung vom LVST, ob die gewünschten Tauchgänge durchgeführt werden können oder ob die Kontingente für den beantragten Tag erschöpft sind. Die positive LVST-Rückmeldung (Tauchgenehmigung) ist während des Tauchganges sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen bzw. auch bei Kontrollen vorzuzeigen.

Tauchgenehmigungen für den Jägerweiher erhalten nur Mitglieder der im VDST organisierten Tauchsportvereine.

 
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