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Samstag, den 05. Januar 2008 um 19:22 Uhr |
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Bezüglich des Tauchens im "Jägerweiher" besteht eine privatrechliche Vereinbarung mit dem Eigentümer.
Für die Einhaltung der Tauchregelung / der Auflagen und die Vergabe der erforderlichen Tauchgenehmigungen an nicht-kommerzielle Sporttaucher ist der Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V. (LVST) zuständig. Der LVST-Vorstand und der vor Ort ansässige, vom LVST ermächtigte Patenschaftsverein TSG Mannheim-Ludwigshafen überwacht die Einhaltung der nachstehenden Tauchregelungen durch Kontrollen. Verstöße gegen die Tauchregelungen können mit der Aussprache eines Tauchverbotes geahndet werden!
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