|
Samstag, den 05. Januar 2008 um 19:22 Uhr |
|
Bezüglich des Tauchens im "Jägerweiher" besteht eine privatrechliche Vereinbarung mit dem Eigentümer.
Für die Einhaltung der Tauchregelung / der Auflagen und die Vergabe der erforderlichen Tauchgenehmigungen an nicht-kommerzielle Sporttaucher ist der Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V. (LVST) zuständig. Der LVST-Vorstand und der vor Ort ansässige, vom LVST ermächtigte Patenschaftsverein TSG Mannheim-Ludwigshafen überwacht die Einhaltung der nachstehenden Tauchregelungen durch Kontrollen. Verstöße gegen die Tauchregelungen können mit der Aussprache eines Tauchverbotes geahndet werden! |
|
|
Samstag, den 05. Januar 2008 um 15:25 Uhr |
|
Tauchen dürfen im Jägerweiher nur Personen die in einem VDST-Verein Mitglied sind. Das gilt nicht für VDST-Einzelmitglieder!
Ab 2007 muss von Tauchern, die nicht in einem LVST-Verein Mitglied sind, pro Person und Tauchtag 2,50 Euro gezahlt werden. LVST-Fremde müssen bis zum Dienstag für die Folgewoche im Online-Formular gebucht haben und die Buchungsgebühr auf das LVST-Konto (VR Bank Mainz ,BLZ 550 604 17, Konto Nr. 99104, Kontoinhaber "LVST") bis Freitag überwiesen haben. Freitags Abends werden die eingegangenen Zahlungen kontrolliert und die gebuchten Plätze frei gegeben. Dies wird per Email bestätigt. Danach kann die Tauchbestätigung erst ausgedruckt werden. Ist kein Zahlungseingang erfolgt werden die Plätze wieder zur freien Verfügung gestellt!
.
|
|
Weiterlesen...
|
|
Samstag, den 05. Januar 2008 um 10:33 Uhr |
|
Nachttauchgänge für VDST-Mitglieder im Jägerweiher sind auf Anfrage und nach Genehmigung unter
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
einmal im Monat nach Absprache möglich!
Achtung: Die Schranke zum Parkplatz wird gegen 22:00 Uhr geschlossen! Bitte daher außerhalb parken!
|
|
Freitag, den 04. Januar 2008 um 17:31 Uhr |
|
Reservierungen von Tauchplätzen für Vereinsveranstaltungen an den Tauchgewässern „Blaue Adria“, Ludwigshafen, können von den LVST-Vereinen bis zum 01. März eines jeden Jahres beim LVST vorgenommen werden. Bis spätestens 10. März entscheidet der geschäftsführende LVST-Vorstand über den jeweiligen Antrag / die Vergabe und gibt eine Rückmeldung an den Antragsteller. |
|
|
|
|
|