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Tauchen im LVST
Wegbeschreibungen jetzt online Drucken
Samstag, den 24. September 2011 um 17:33 Uhr

Hallo zusammen,

der erste Verbesserungsvorschlag ist bereits umgesetzt.

Christian Hüsch, vom TC Atlantis Mainz hat sich eine Wegbeschreibung zu den einzelnen Seen gewünscht. Eine absolut sinnvolle Ergänzung, wie wir ebenefalls meinen.

Ab sofort findet Ihr auf den Infoseiten zu den Seen

"Landesverband->Tauchen in RLP->[Seename]"

einen Eingabefeld, in das Ihr Eure Adresse eingeben könnt. Nach einem Klick öffnet sich Google-Maps mit einer Wegbeschreibung zum gewünschten See.

Weiterhin findet Ihr unter

"Sachabteilungen->Seminare / Termine"

einen neuen Unterpunkt "Tauchsaison". Hier stehen noch einmal die Öffnungszeiten der Seen und ebenfalls ein Link auf den See mit Weiterleitung zu Google-Maps.

Ihr seht, es lohnt sich uns Eure Wünsche und Meinungen zu schicken. Macht Alle mit.

 

Bis dann

Kay

PS:

Über den Vorschlag von Hans, auch Vereinsseminare zu veröffendlichen werden wir noch beraten.

 
Rechtsverordnung über den Gemeingebrauch an dem Gewässer "Großparthweiher" Drucken
Montag, den 07. März 2011 um 11:48 Uhr

Aufgrund der §§ 36 Abs. 2, 3 und 37 des Landeswassergesetzes (LWG) in der Fassung vom 22.01.2004 (GVBl 2004 S. 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2010 (GVBl. S. 299), i.V.m. § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163), erlässt die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein als zuständige untere Wasserbehörde gemäß §§ 93 Abs. 4, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 und 107 Abs. 1 LWG für das  Gewässer "Großparthweiher" im Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein folgende Rechtsverordnung:

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Tauchsaison Drucken
Freitag, den 01. Oktober 2010 um 12:22 Uhr

Tauchsaison ab 15. April wieder eröffnet!

Für den Marx´schen Weiher und den Schlichtsee im Rhein-Pfalz-Kreis gilt die Tauchsaison von 15. April bis 15. September.
Der Jägerweiher ist in der Zeit von 1. Mai bis 10. Oktober betauchbar!

Außerhalb dieser genannten Zeiten herrscht in den Gewässern von Rheinland - Pfalz Tauchverbot !

 
Hinweis (Schlichtsee) Drucken
Sonntag, den 06. Januar 2008 um 20:30 Uhr

Für die Seen "Marx'schen Weiher" und "Schlichtsee" wurde per Rechtsverordnung des Rhein-Pfalz-Kreises eine Erweiterung des Gemeingebrauchs nach dem rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz in Kraft gesetzt, so dass dort - unter Auflagen - nun "Tauchen mit technischem Gerät" möglich ist. Für den "Jägerweiher" besteht eine privatrechliche Vereinbarung mit dem Eigentümer.

Für die Einhaltung der Rechtsverordnung, der Auflagen / Tauchregelungen und die Vergabe der erforderlichen Tauchgenehmigungen an nicht-kommerzielle Sporttaucher ist der Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V. (LVST) zuständig. Die Vollzugsdienste der örtlichen Behörden sowie vom LVST ermächtigte Patenschaftsvereine überwachen die Einhaltung der nachstehenden Tauchregelungen durch Kontrollen. Verstöße gegen die Tauchregelungen werden als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und auch vom LVST, z.B. durch Aussprache eines Tauchverbotes, geahndet.

 
Hinweis (Marxweiher) Drucken
Sonntag, den 06. Januar 2008 um 20:13 Uhr

Für die Seen "Marx´scher Weiher" und "Schlichtsee" wurde per Rechtsverordnung des Rhein-Pfalz-Kreises eine Erweiterung des Gemeingebrauchs nach dem rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz in Kraft gesetzt, so dass dort - unter Auflagen - nun "Tauchen mit technischem Gerät" möglich ist. Für den Jägerweiher besteht eine privatrechliche Vereinbarung mit dem Eigentümer.

Für die Einhaltung der Rechtsverordnung, der Auflagen / Tauchregelungen und die Vergabe der erforderlichen Tauchgenehmigungen an nicht-kommerzielle Sporttaucher ist der Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V. (LVST) zuständig. Die Vollzugsdienste der örtlichen Behörden sowie vom LVST ermächtigte Patenschaftsvereine überwachen die Einhaltung der nachstehenden Tauchregelungen durch Kontrollen. Verstöße gegen die Tauchregelungen werden als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und auch vom LVST, z.B. durch Aussprache eines Tauchverbotes, geahndet.

 
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