Liebe Tauchsportfreundinnen und Tauchsportfreunde,
ist euch schon einmal aufgefallen, dass unser LVST-Logo etwas merkwürdig aussieht? Der Vorstand diskutiert dies schon seit langem und würde gerne etwas Neues präsentieren. Es soll ein Logo sein, das zeitgemäß ist, das alle Sparten darstellt, aber vor allem, eines, das von allen Mitgliedern getragen wird.
Daher haben wir uns entschlossen, hierzu im LVST einen Wettbewerb auszuschreiben.
Es gelten folgende Bedingungen:
- Der LVST führt zur Gewinnung eines neuen Verbands-Logos einen Wettbewerb durch.
- Beginn des Wettbewerbs ist der 02.06.2011.
- Ende des Wettbewerbs ist der 15.08.2011. 24 Uhr
- Juri ist der LVST-Vorstand. Dieser bestimmt 3 Logo-Entwürfe zur Auswahl. Im Rahmen der Mitgliederversammlung im Herbst sollen die LVST-Mitglieder über den besten Entwurf abstimmen. Dieser wird dann das neue Logo.
- Der Wettbewerb richtet sich an Einzelpersonen, die Mitglied in einem LVST Verein sind.
- Jugendlichen wird die Teilnahme mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten gestattet.
- Es ist kein bestimmtes Format vorgesehen.
- Mit der Einsendung erklärt der Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, dass er alleiniger Urheber der Arbeit ist und alle Nutzungsrechte unwiderruflich an den LVST überträgt. (Siehe Nachsatz)
- Einsendungen sind an die Präsidentin des LVST zu richten.
- Es ist eine Prämierung vorgesehen, wenn insgesamt mindestens 5 Einsendungen eingehen.
- Als Preis für den Gewinner ist ein Atemregler vorgesehen (1Stufe/2Stufe/Octopus ). Keine Barauszahlung möglich.
In der Hoffnung auf eine rege Teilnahme und viel gute Vorschläge verbleibe ich mit tauchsportfreundlichen Grüßen
Heike Fachbach
LVST-Präsidentin
<<< Download der Ausschreibung >>>
Nachsatz:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Durch die Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt die Einsender, dass es sich bei seinem Beitrag um eine von ihm selbst erstellte Arbeit handelt, die weder zuvor veröffentlicht wurde, noch für eine anderweitige Veröffentlichung vorgesehen ist.
Des Weiteren erklärt er, dass sein Beitrag nach besten Wissen und Gewissen keine verleumderischen, gesetzwidrigen oder in irgendeiner Weise strafbaren Darstellungen enthält und, dass er etwaige Mitautoren/-innen über die Inhalte dieser Vereinbarung in Kenntnis gesetzt hat und in ihrem Namen mitunterschreibt.
Der Teilnehmer überträgt dem LVST das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht gemäß § 31UrhG.
Die Übertragung ist unwiderruflich.